Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR)
Die Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR) ist bereits am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat jedoch einen dreijährigen Übergangszeitraum vorgesehen, der aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verlängert wurde.
Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt an allen erforderlichen Anpassungen und werden sämtliche Medizinprodukte aus den verschiedenen Produktbereichen fristgerecht umstellen. Für unsere Kunden ändert sich deshalb nichts – Sie können sich weiterhin auf unsere gewohnte Leistung und Qualität verlassen und haben keine Einschränkungen oder Engpässe zu erwarten.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen als Inverkehrbringer von Sonderanfertigungen gezielte Informationen zu dem Thema MDR zur Verfügung zu stellen.