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Rezeptierung einer Orthese

Stellt ein Patient oder Arzt nach einer Erkrankung oder Verletzung des peripheren oder zentralen Nervensystems Gangunsicherheiten, wie z.B. Stolpern, oder Lähmungen fest, ist eine schnelle Versorgung mit dem richtigen Hilfsmittel, im Idealfall einer maßgefertigten Orthese, anzustreben. Das vom Arzt korrekt ausgefüllte Rezept dafür ist der erste wichtige Schritt zum Erfolg der Therapie.

Die richtige maßgefertigte Orthese kann die Lebensqualität für Patienten mit Lähmungen aufgrund neurologischer Indikationen positiv beeinflussen. In den letzten Jahren ist die Weiterentwicklung der Technik rasch vorangeschritten und das Wissen rund um die Herstellung und den Einsatz von Orthesen vertieft worden.

Dieser rasante Fortschritt kann dazu führen, dass nicht alle Ärzte den optimalen Wissensstand hinsichtlich der neuesten Versorgungsmöglichkeiten haben, auch wenn bereits umfangreiche Studien und Publikationen dazu existieren. Diese teils mangelnden Spezialkenntnisse können dazu führen, dass Patienten ein für ihre vorliegende Indikationsstellung nicht optimales oder sogar ungeeignetes Hilfsmittel verschrieben bekommen und somit die gewünschte Wirkung ausbleiben kann.

Von der unzureichenden Diagnose zum richtigen Rezept

Leider kann es aufgrund von Zeit- und Wissensmangel vorkommen, dass nur eine schnelle, oberflächliche Patientenbefundung durchgeführt wird. So können wichtige neurologische Defizite unerkannt bleiben und es wird nur eine den offenkundigen Symptomen entsprechende Diagnose gestellt.

Hier ein typisches Szenario: Bei einem Patienten wird ein Stolpern im Gangbild festgestellt und eine Schwäche der Dorsalextensoren (Fußhebermuskulatur) (1) diagnostiziert. Dass der Patient zudem geschwächte Plantarflexoren (Wadenmuskulatur) (2) hat, bleibt unerkannt. Als Mittel der Wahl wird in so einem Fall häufig eine konfektionierte Fußheberorthese verschrieben. Diese ist jedoch gar nicht geeignet. Sie verringert zwar das Problem des Stolperns, behebt jedoch nicht die durch die geschwächte Wadenmuskulatur entstandene Unsicherheit beim Stehen und Gehen.

In vielen Fällen müssten Patienten mit neurologischen Indikationen eigentlich ein Rezept für eine maßgefertigte Orthese erhalten, da diese im Vergleich zu einer einfachen Fußheberorthese, oder gar einem Rollstuhl, die benötigte Sicherheit beim Stehen und Gehen bietet. Die standardmäßig ausgewählten Hilfsmittel sind meist kostengünstig und werden ohne Bedenken von der Krankenkasse genehmigt. Leider unterstützen sie den Patienten häufig nur unzureichend.

Deshalb möchten wir Ärzte und Patienten dafür sensibilisieren, worauf sie bei der Ausstellung eines Rezeptes achten sollten. Bei neurologischen Indikationen sollte es einen präziseren Text zur Diagnose und als Zusatz das Wort „maßgefertigt“ enthalten, damit der Patient eine für seine Bedürfnisse und Indikation individuell angefertigte Orthese erhält, die die Funktionseinschränkungen aller betroffenen Muskelgruppen ausgleicht.

Mit der richtigen orthetischen Versorgung und in Verbindung mit einer guten Physiotherapie ist es absolut realistisch, eine schnelle Mobilisierung und Verbesserung bis hin zur Wiederherstellung der Steh- und Gehfähigkeit zu erlangen.

Welche maßgefertigte Orthese bei welcher Lähmung?

Es ist von großem Vorteil, wenn bei neurologischen Indikationen sofort ein entsprechendes Rezept für eine maßgefertigte Orthese ausstellgestellt wird. Bei einer frühzeitigen Versorgung mit der richtigen Orthese verringert sich die Gefahr einer fortschreitenden Verschlechterung der Muskelfunktion. Zudem wird die Neuroplastizität gefördert, die ein zentraler Bestandteil in der modernen ganzheitlichen Therapie ist.

Worauf sollten Arzt und Patient achten, damit die richtige Orthese passend zur Art der Lähmung verschrieben wird?

Im Kapitel Lähmungen und Orthesen auf unserer FIOR & GENTZ Website wird nicht nur die Funktion der Beinmuskulatur beschrieben, es werden auch Versorgungsvorschläge für die einzelnen, durch Lähmung geschwächten Muskelgruppen unterbreitet. So sollten zum Beispiel Personen mit einer isolierten Schwäche der Plantarflexoren mit einer „maßgefertigte Unterschenkelorthese aus Faserverbundwerkstoff mit einem mechanischen Systemknöchelgelenk mit dynamischem Dorsalanschlag mit vorkomprimierter Federeinheit“ versorgt werden.

Je nachdem, welche Muskelgruppe betroffen ist, wird eine andere Bauweise der Orthese mit unterschiedlichen Systemgelenken benötigt und muss auf dem Rezept präzise vermerkt sein.

Der Weg des Rezepts

Nach Erhalt sucht der Patient mit seinem Rezept ein Sanitätshaus auf. Um einen geeigneten Fachhändler in der Nähe zu finden, können Sie unsere Fachhändlersuche nutzen.

Hat er ein Rezept für ein konfektioniertes Hilfsmittel, wie z.B. eine Fußheberorthese, erhalten, sollte ein bewertendes Gespräch mit dem Fachhändler geführt werden, um das Rezept gegebenenfalls auf eine maßgefertigte Orthese neu auszustellen. Hat der Patient nach Erhalt des einfachen Hilfsmittels das Gefühl, dass die Sicherheit beim Stehen und Gehen nicht ausreichend gegeben ist, sollte er dies unbedingt ansprechen. Idealerweise wird er im Sanitätshaus durch einen Orthopädietechniker über weitere Möglichkeiten der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln aufgeklärt.

Ausschlaggebend hierfür ist nicht zwingend die gestellte Diagnose auf dem Rezept, sondern eine erneute, vor Ort durchgeführte Patientenbefundung mit Feststellung der Steh- und Gehfähigkeit sowie einer Muskelstatusermittlung. Diese wird ohnehin durchgeführt, wenn der Patient ein Rezept für eine maßgefertigte Orthese ausgestellt bekommen hat.
Anschließend stellt der Orthopädietechniker eine Rezeptempfehlung mit präziser Benennung aus. Statt der ursprünglichen Fußheberorthese wird er z.B. bei einer Schwäche der Dorsalextensoren eine „maßgefertigte Unterschenkelorthese aus Faserverbundwerkstoff mit dynamischem Systemknöchelgelenk zur Fußhebung“ empfehlen.

Viele Sanitätshäuser unterstützen bei der Neuausstellung des Rezepts und treten direkt mit der Arztpraxis in Kontakt. Mit dem neu ausgestellten Rezept, das idealerweise zusätzlich noch eine vom Arzt ausführliche Begründung für die veranschlagte Versorgung enthält, wird der Orthopädietechniker einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Sollte er sich für eine Versorgung mit FIOR & GENTZ Systemgelenken entscheiden, kann er für die Kostenaufstellung das Ergebnis aus unserem Orthesen-Konfigurator nutzen.

Genehmigt die Krankenkasse den Bau der maßgefertigten Orthese final, erfolgt der Gipsabdruck und anschließend der Bau einer Testschale oder Testorthese. Nach der Anprobe und ggf. Anpassung erhält der Patient seine Definitivorthese.

Wer übernimmt die Kosten einer maßgefertigten Orthese?

Der Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer Orthese ist in jedem Land anders geregelt. In Deutschland wird die Übernahme der Kosten über das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 33 Hilfsmittel geregelt. Zu den orthopädischen Hilfsmitteln zählen auch maßgefertigte Orthesen.

Wenn es für den Erfolg der Krankenbehandlung erforderlich ist, einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung und die gesetzlichen Krankenkassen müssen leisten. Die Zuzahlung und der gesetzliche Eigenanteil sind vom Versicherten in den meisten Fällen selbst zu tragen. Das Verschreiben von Orthesen belastet nicht das Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget der Ärzte.

Ebenfalls gut zu wissen, der Patient darf nach § 33 Absatz 6 frei wählen, welches Sanitätshaus seine Orthese fertigt. Weder Arzt noch Krankenkasse dürfen den Leistungsbringer vorgeben oder die Wahl beeinflussen, sofern die medizinische Notwendigkeit keine Empfehlung erforderlich macht.

Für weitere Informationen rund um Rechtsgrundlagen und -vorschriften im Zusammenhang mit Hilfsmitteln lohnt immer ein Blick in das Sozialgesetzbuch.

Rezeptausstellung - Alles auf einen Blick

Je genauer und plausibler ein Rezept für eine maßgefertigte Orthese ausgestellt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Genehmigung durch die Krankenkasse. Das rosafarbene Papierrezept (Muster 16) für Hilfsmittel ist 28 Kalendertage nach Ausstellung gültig und wird erst 2027 durch das E-Rezept abgelöst.

Die folgenden Angaben dienen als Orientierungshilfe und müssen vom Arzt vollständig ausgefüllt werden:

  1. Feld mit der Ziffer 7 für „Hilfsmittel“ ankreuzen
  2. Ermittlung der 10-stelligen Hilfsmittelnummer (Orthesen fallen in die Produktgruppe 23)
  3. möglichst eindeutige Bezeichnung des Hilfsmittels (inkl. Anzahl)
  4. Angaben zur genauen Diagnose und Indikation (verpflichtend für die Verordnung von Hilfsmitteln)
  5. am Rezeptende weitere Hinweise zur maßgefertigten Versorgung, wie z.B. die Beinseite, aufführen
  6. Platz für gesonderte Begründung bei einer Einzelproduktverordnung
Muster für eine AFO
Muster für eine KAFO

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